Artikel 4 EU AI Act verlangt seit 2.2.2025 von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Seit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 27.7.2026 muss dabei kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr garantiert werden. Und schon vorher galt: Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Zertifikat, keinen bestimmten Kurs und keine Prüfung vor. Wer solche Maßnahmen ergreift und das nachvollziehbar dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Ein Zertifikat ist ein freiwilliger, aber praktischer Nachweis — kein gesetzliches Muss.
Gibt es wirklich eine KI-Schulungspflicht?
Sinngemäß ja — aber nicht so, wie es im Marketing oft klingt. Das Gesetz spricht nicht von „Schulung buchen", sondern davon, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen. Das ist ein Unterschied: Der Weg dorthin ist Ihnen überlassen. Eine externe Schulung ist ein möglicher Weg, aber nicht der einzige und schon gar nicht ein gesetzlich vorgeschriebener. Seit Juli 2026 ist die Formulierung sogar noch offener — dazu gleich mehr.
Was Artikel 4 wörtlich verlangt
Artikel 4 der KI-Verordnung (EU 2024/1689) verlangte ursprünglich, dass Anbieter und Betreiber „nach besten Kräften" für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und der Personen sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 wurde daraus zum 27.7.2026 die Vorgabe, Maßnahmen zur Förderung dieser Kompetenz zu ergreifen — ohne Garantie für ein bestimmtes Niveau. Zu berücksichtigen sind dabei nach wie vor:
- dem technischen Vorwissen, der Erfahrung und der Ausbildung der Personen,
- dem Kontext, in dem die KI eingesetzt wird, und
- den Personen(gruppen), bei denen die KI zum Einsatz kommt.
Die entscheidenden Worte sind „ausreichend", „nach besten Kräften" und „je nach Kontext". Die Pflicht ist also verhältnismäßig: Wer KI für einfache Textentwürfe nutzt, braucht ein anderes Kompetenzniveau als jemand, der KI in sensiblen Prozessen einsetzt. Ein starres „alle brauchen dasselbe Zertifikat" widerspricht genau dieser Logik.
Ab wann gilt das — und für wen?
Artikel 4 ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Betroffen sind Betreiber — und das ist weiter gefasst, als viele denken: Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit einsetzt. Nur die rein private Nutzung ist ausgenommen.
Das bedeutet: Auch Einzelunternehmer:innen, Selbstständige und Creator, die KI beruflich verwenden, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich. Ob und in welchem Umfang ein Ein-Personen-Betrieb die Pflicht auf sich selbst anwenden muss, ist unter Jurist:innen noch nicht abschließend geklärt — für verbindliche Aussagen empfiehlt sich anwaltliche Beratung. Klar ist aber: Wer beruflich mit KI arbeitet, sollte ein solides Grundverständnis haben.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1.8.2024 | Der EU AI Act tritt in Kraft (gestaffelte Anwendung). |
| 2.2.2025 | Verbote greifen — und die Bestimmung zur KI-Kompetenz (Art. 4). |
| 2.8.2025 | Regeln für Allzweck-KI-Modelle (die großen Basismodelle). |
| 2.8.2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50 (Chatbots, Deepfakes, KI-Texte). |
| 2.12.2027 | Hochrisiko-Pflichten nach Annex III — mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 von 2.8.2026 verschoben. |
| bis 2027 | Letzte Übergangsfristen für bestimmte Hochrisiko-Systeme. |
Der große Irrtum: „Ich brauche ein Zertifikat"
Das ist der Punkt, an dem viel Marketing über das Ziel hinausschießt. Zur Klarstellung, schwarz auf weiß: Der EU AI Act schreibt kein bestimmtes Zertifikat, keinen bestimmten Kurs und keine Prüfung vor. Es gibt keine staatlich anerkannte „AI-Act-Lizenz", die man erwerben müsste. Wer den Eindruck erweckt, jede:r der KI beruflich nutzt, müsse genau ein bestimmtes Zertifikat kaufen, verkürzt das Gesetz — und bewegt sich in Richtung irreführende Werbung.
Was das Gesetz will, ist das Ergebnis (ausreichende Kompetenz), nicht ein bestimmtes Format. Diese Unterscheidung ist nicht nur juristisch sauber, sie ist auch ehrlicher gegenüber Ihren Kund:innen.
Wie erfüllen Sie die Pflicht konkret?
Sie haben mehrere legitime Wege — einzeln oder kombiniert:
- Interne Einschulung: strukturierte Einweisung durch erfahrene Kolleg:innen, Team-Workshops, klare Nutzungsregeln.
- Strukturiertes Selbststudium: geprüfte Kurse, Leitfäden, dokumentierte Lernzeit.
- Externe Schulung: Workshop oder Online-Kurs — dann idealerweise mit einem Nachweis, der zeigt, was vermittelt wurde.
Ein Formular schreibt Art. 4 nicht vor. In der Praxis gilt aber: Im Zweifel müssen Sie zeigen können, dass Sie etwas getan haben. Deshalb ist eine nachvollziehbare Dokumentation (wer wurde wann worin geschult) dringend zu empfehlen — sie ist Ihr eigentlicher Nachweis.
Warum ein Zertifikat trotzdem sinnvoll sein kann
Kein Muss — aber es hat drei echte Vorteile: Es strukturiert das Lernen (statt „irgendwie mal etwas gelesen"), es liefert einen sauberen, datierten Nachweis für Ihre Dokumentation, und es schafft Vertrauen am Markt. In einer Branche, in der sich jede:r Zweite „KI-Experte" nennt, ist ein echter, prüfbarer Nachweis der Unterschied zwischen behaupten und belegen.
Genau dafür gibt es die S'The Empire KI-Akademie: ein Online-Kurs in 8 Modulen — von KI-Grundlagen über Datenschutz bis zum EU AI Act — mit Abschlussprüfung und einem verifizierbaren Zertifikat, auf dem die absolvierten Module aufgeführt sind. Freiwillig, aber ein sauberer, dokumentierter Weg zur Kompetenz. Im eigenen Tempo, für Einzelne und Teams.
Zur KI-Akademie →Häufige Fragen
Ist eine KI-Schulung gesetzlich Pflicht?
Nein. Artikel 4 verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, nicht eine bestimmte Schulung. Eine Schulung ist ein möglicher Weg — nicht die vorgeschriebene Form. Seit 27.7.2026 muss auch kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr garantiert werden.
Brauche ich als Einzelunternehmer ein Zertifikat?
Nein. Wer KI beruflich nutzt, fällt in den Anwendungsbereich und sollte kompetent sein — ein bestimmtes Zertifikat verlangt das Gesetz aber nicht.
Wie weise ich die Erfüllung nach?
Durch nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Schulungsmaßnahmen. Ein datiertes Zertifikat mit Inhaltsübersicht ist dafür ein bequemer Baustein.
Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt Grundlagenwissen zum EU AI Act und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte fachkundige Beratung hinzu.