EU AI Act · Compliance · Made in Austria

EU AI Act
2026.

Am 2.8.2026 greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Die Hochrisiko-Pflichten wurden auf Dezember 2027 verschoben. Wir helfen Ihnen herauszufinden, was davon Sie betrifft — und was jetzt zu tun ist.

Die erste umfassende KI-Regulierung der Welt.

Die EU hat 2024 die weltweit erste umfassende Verordnung zur Künstlichen Intelligenz erlassen. Sie tritt in Phasen in Kraft — die nächste greift am 2. August 2026 mit den Transparenzpflichten nach Artikel 50.

Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz: KI-Systeme werden in 4 Klassen eingeteilt — von „verboten" bis „minimal". Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten. Strafen reichen bis €35 Mio. oder 7% des weltweiten Umsatzes.

Diese Seite ist der schnelle Einstieg mit direktem Check. Für die ausführliche Erklärung mit Praxisbeispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitung: EU AI Act 2026 — Komplettleitfaden im Blog →

2.2.2025
✓ In Kraft
Verbote + KI-Kompetenz

Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und die Bestimmung zur KI-Kompetenz (Art. 4) — seit 27.7.2026 in abgeschwächter Fassung.

2.8.2025
✓ In Kraft
GPAI + Behörden

General-Purpose-AI-Regeln, nationale Aufsichtsbehörden, Strafen-Mechanismen aktiv.

2.8.2026
⚠ Nächste Deadline
Transparenz · Art. 50

Chat-Systeme müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Unverändert trotz Digital Omnibus.

2.12.2027
Verschoben
Hochrisiko · Annex III

Risikomanagement, Doku, menschliche Aufsicht, EU-Datenbank. Ursprünglich 2.8.2026, mit der Änderungsverordnung 2026/1744 verschoben.

Stand 30.7.2026: Der „Digital Omnibus on AI" ist beschlossen. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24.7.2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27.7.2026 in Kraft. Sie verschiebt die Hochrisiko-Pflichten nach Annex III auf 2.12.2027 und die in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI nach Annex I auf 2.8.2028. Sie schwächt außerdem Artikel 4 ab: Statt ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, sind nun Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen.

Nicht verschoben wurde Artikel 50. Die Transparenzpflichten gelten ab 2.8.2026. Lediglich für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 gilt bei Systemen, die vor dem 2.8.2026 auf dem Markt waren, eine Frist bis 2.12.2026 — und diese Pflicht trifft die Anbieter der Werkzeuge, nicht deren Anwender.

Welche Risikoklasse betrifft Ihr Unternehmen?

— 01VERBOTEN

Unannehmbares Risiko

Diese KI-Anwendungen sind seit 2.2.2025 EU-weit komplett verboten. Strafe bei Verstoß: bis €35 Mio. oder 7% Umsatz.

  • Social Scoring (China-Style Bürgerbewertung)
  • Manipulative KI / unbewusste Beeinflussung
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz / in der Schule
  • Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen)
  • Prädiktive Polizeiarbeit auf Basis von Profiling
— 02HOCHRISIKO

Hohes Risiko

Erlaubt, aber mit strengen Pflichten: Risikomanagement, Doku, menschliche Aufsicht, EU-Datenbank-Eintrag. Ab 2.12.2027 (Annex III) bzw. 2.8.2028 für KI in regulierten Produkten (Annex I).

  • HR / Recruiting / Bewerber-Filter / Beförderungs-KI
  • Kreditscoring / Bonitätsbewertung von Personen
  • Bildung: Prüfungs-Bewertung, Zulassungsentscheidungen
  • Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Verkehr)
  • Biometrie, Migration, Justiz, Strafverfolgung
— 03BEGRENZT

Begrenztes Risiko

Erlaubt, aber Transparenzpflicht: Menschen müssen erkennen können, dass KI im Spiel ist. Ab 2.8.2026 — der Termin, der als Einziger nicht verschoben wurde.

  • Chatbots / Telefonbots (mit Hinweis „Ich bin KI")
  • KI-generierte Bilder/Videos von Personen (Deepfakes)
  • KI-generierte Texte zu öffentlichem Interesse (News)
  • Emotionserkennung / biometrische Kategorisierung mit Information
— 04MINIMAL

Minimales Risiko

Keine spezifischen AI-Act-Pflichten — aber AI Literacy (Art. 4) gilt trotzdem für ALLE, die KI einsetzen.

  • Spamfilter, Empfehlungs-Algorithmen ohne Personenbezug
  • KI in Videospielen, kreative Tools
  • Übersetzungen, Rechtschreibprüfung
  • Buchhaltungs-OCR, Logistik-Forecasting

Sind Sie betroffen?

Beantworten Sie 10 Fragen — Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung der Risikoklasse Ihrer KI-Anwendungen.

— Transparenz-Hinweis · Art. 50(1) EU AI Act + DSGVO

Dieser Check nutzt Künstliche Intelligenz zur Einschätzung Ihrer KI-Systeme nach Verordnung (EU) 2024/1689. Ihre Antworten werden nicht gespeichert — die Auswertung erfolgt lokal in Ihrem Browser. Das Ergebnis ist eine vorläufige, nicht verbindliche Risikovorbewertung und ersetzt keine Rechtsberatung.

FRAGE 1 / 10
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Unsere Beratung.

Wir bieten technisch-prozessuale Compliance-Beratung — von der ersten Einschätzung bis zur kompletten Umsetzung.

— 01 / Einstieg

KI-Inventar

ab €1.490
Einmal · netto · zzgl. USt.
  • Workshop 2–4 Stunden vor Ort oder online
  • Inventarisierung aller eingesetzten KI-Systeme
  • Erste Risiko-Einschätzung pro System
  • 15-seitiger Bericht mit Empfehlungen
  • Roadmap für nächste Schritte
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— 03 / Laufend

Governance Retainer

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  • Quartals-Review der KI-Compliance
  • Updates zu regulatorischen Änderungen
  • Q&A-Hotline für Compliance-Fragen
  • Aktualisierung der Doku-Templates
  • Schulungs-Updates für neue Mitarbeiter
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KI-Kompetenz bleibt gefordert
— und ist unser Spezialgebiet.

Artikel 4 des EU AI Act verlangt seit dem 2.2.2025 von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen.

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 wurde die Bestimmung zum 27.7.2026 abgeschwächt: Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht mehr garantiert werden. Die Aufgabe bleibt — der Druck ist geringer geworden. Sie gilt unabhängig von der Risikoklasse; auch wer „nur" ChatGPT nutzt, fällt darunter. Wir schulen Ihre Teams — Awareness, Praxis, Compliance — und dokumentieren die Maßnahme nachvollziehbar für Ihre Unterlagen.

— Pflichtgrundlage
Art. 4 EU AI Act
Gilt seit 2.2.2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, auch für KMU. Seit 27.7.2026 in abgeschwächter Fassung.
— Unsere Qualifikation
UBIT · WKO
Eingetragene IT-Dienstleisterin · Mitglied der WKO Fachgruppe UBIT · KI-Entwicklerinnen seit 2024.
— Was Sie erhalten
Nachweis-Paket
Teilnahmebestätigungen, Schulungs-Doku, Folien-PDF — alles für Ihre Compliance-Akte.
— Format A · Inhouse

Inhouse-Schulung

Vor Ort bei Ihnen im Unternehmen — kompakt, praxisnah, individuell zugeschnitten.

ab €890
Pro Tag · Tagespauschale · netto · zzgl. USt.
  • Bis zu 15 Teilnehmer pro Tag enthalten
  • Standard 4–8 Stunden, je nach Tiefe
  • Inhalte auf Ihre Branche & Tools angepasst
  • Folien-PDF + Teilnahmebestätigungen inklusive
  • + Anfahrt zzgl. nach Aufwand (km-Pauschale oder Bahn nach Beleg)
— Format B · Online

Online-Webinar

Live per Video — flexibel, ortsunabhängig, ideal für verteilte Teams.

ab €290
Pro Person · netto · zzgl. USt.
  • Live-Schulung 2 Stunden inkl. Q&A
  • Teilnehmer können zeit- und ortsunabhängig joinen
  • Aufzeichnung 7 Tage abrufbar
  • Folien-PDF + persönliche Teilnahmebestätigung
  • + Gruppen-Rabatt ab 5 Personen verfügbar

Was Ihre Teams lernen.

— Modul 01
KI-Grundlagen

Was ist KI? Wie funktionieren Sprachmodelle, Bildgeneratoren, Agenten? Was sind die echten Möglichkeiten — und Grenzen?

— Modul 02
EU AI Act im Überblick

Risikoklassen, Pflichten, Strafen. Was ist verboten, was hochrisiko, was nur transparenzpflichtig?

— Modul 03
Praxis: Was darf ich?

Konkret: Was darf ich mit ChatGPT, Copilot, Bildgeneratoren tun? Welche Daten dürfen rein, welche nicht? Wie dokumentiere ich richtig?

— Modul 04
DSGVO & KI

Schnittstelle Datenschutz: Wo greifen DSGVO und AI Act ineinander? Was muss in der Verarbeitungsverzeichnis-Eintragung stehen?

— Modul 05
Transparenz & Kennzeichnung

Chatbots, Deepfakes, KI-generierte Bilder — was muss markiert werden, wie erfüllt man Art. 50 in der Praxis?

— Modul 06
Dokumentation & Nachweis

Wie sieht ein konformes KI-Inventar aus? Welche Doku braucht es bei einer Behörden-Anfrage? Best-Practice-Templates.

Wichtiger Hinweis — Keine Rechtsberatung

Diese Seite und der Readiness-Check dienen ausschließlich der ersten Orientierung und Selbsteinschätzung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung im Sinne der österreichischen Rechtsanwaltsordnung (RAO).

Wir sind keine Rechtsanwälte. Wir bieten technisch-prozessuale Compliance-Beratung und Schulungen als eingetragene IT-Dienstleisterin (Gewerbe „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik", Mitglied der WKO Fachgruppe UBIT — Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnik) — also Hilfe bei der praktischen technischen Umsetzung des EU AI Act in Ihrem Unternehmen: Inventarisierung, Prozesse, Dokumentation, Schulungen und Tooling. Vollständige Gewerbedaten finden Sie in unserem Impressum.

Für rechtsverbindliche Auslegungen, Gutachten oder die Vertretung in behördlichen Verfahren konsultieren Sie bitte eine auf KI-Recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu spezialisierten Kanzleien.

Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Der EU AI Act befindet sich in laufender Auslegung; nationale Umsetzung und Behördenpraxis können sich ändern. Die letztliche Verantwortung für die Compliance liegt beim Unternehmen selbst.

Offizielle Quellen: EU-Kommission · digital-strategy.ec.europa.eu · Österreichische KI-Servicestelle bei der RTR · rtr.at/ki-servicestelle

— 08 / Bereit?

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