Ab 2.8.2026 gilt die Hochrisiko-Phase der EU-KI-Verordnung. Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie betroffen sind — und was zu tun ist.
Die EU hat 2024 die weltweit erste umfassende Verordnung zur Künstlichen Intelligenz erlassen. Sie tritt in Phasen in Kraft — die wichtigste Phase startet am 2. August 2026.
Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz: KI-Systeme werden in 4 Klassen eingeteilt — von „verboten" bis „minimal". Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten. Strafen reichen bis €35 Mio. oder 7% des weltweiten Umsatzes.
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) für alle Mitarbeiter.
General-Purpose-AI-Regeln, nationale Aufsichtsbehörden, Strafen-Mechanismen aktiv.
Annex-III-Pflichten, Transparenzregeln (Art. 50), öffentliche EU-Datenbank, volle Durchsetzung.
KI in regulierten Produkten (Spielzeug, Medizinprodukte, Maschinen — Annex I).
Hinweis: Der EU-„Digital Omnibus on AI" wird derzeit verhandelt und könnte die Hochrisiko-Deadline auf 2.12.2027 verschieben. Bis das beschlossen ist, gilt der ursprüngliche Termin 2.8.2026 — wir empfehlen, entsprechend zu planen.
Diese KI-Anwendungen sind seit 2.2.2025 EU-weit komplett verboten. Strafe bei Verstoß: bis €35 Mio. oder 7% Umsatz.
Erlaubt, aber mit strengen Pflichten: Risikomanagement, Doku, menschliche Aufsicht, EU-Datenbank-Eintrag. Ab 2.8.2026.
Erlaubt, aber Transparenzpflicht: Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI interagieren. Ab 2.8.2026.
Keine spezifischen AI-Act-Pflichten — aber AI Literacy (Art. 4) gilt trotzdem für ALLE, die KI einsetzen.
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Seit dem 2.2.2025 schreibt Artikel 4 des EU AI Act vor: Jedes Unternehmen, das KI einsetzt, muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz haben.
Diese Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse Ihrer KI-Systeme. Selbst wer „nur" ChatGPT nutzt, ist betroffen. Wir bilden Ihre Teams aus — Awareness, Praxis, Compliance — und dokumentieren die Schulung nachweisfähig für die Behörde.
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Diese Seite und der Readiness-Check dienen ausschließlich der ersten Orientierung und Selbsteinschätzung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung im Sinne der österreichischen Rechtsanwaltsordnung (RAO).
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Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Der EU AI Act befindet sich in laufender Auslegung; nationale Umsetzung und Behördenpraxis können sich ändern. Die letztliche Verantwortung für die Compliance liegt beim Unternehmen selbst.
Offizielle Quellen: EU-Kommission · digital-strategy.ec.europa.eu · Österreichische KI-Servicestelle bei der RTR · rtr.at/ki-servicestelle